Anträge zur unentgeltlichen Ausleihe bis 15. März 2024 stellen
Wer noch einen Antrag zur Teilnahme an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe für das im Sommer beginnende Schuljahr 2024/2025 stellen möchte, sollte dies jetzt tun. Die Annahmefrist endet am 15. März 2024. Die Antragsformulare wurden bereits an alle Schüler ausgehändigt. Wer noch kein Formular erhalten hat, kann dies in den Schulsekretariaten erfragen. Alternativ ist ein Download möglich unter www.lmf-online.rlp.de(Service – Publikationen – Broschüren und Merkblätter – Schuljahr 2024/2025). Die Lernmittelfreiheit und auch die entgeltliche Ausleihe muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden auch wenn sich an den auszugebenden Lernmitteln nichts ändert (z.B. Wiederholer oder Oberstufenschüler). Die Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld ist zuständig für folgende Schulen:
- Grundschule Arzfeld
- Grundschule Daleiden
- Grundschule Lützkampen
- Grundschule Waxweiler
Es gibt zwei Arten der Ausleihe:
- Die Ausleihe ohne Gebühr auf Antrag, ist für Schülerinnen und Schüler bestimmt,
deren Eltern ein geringes Einkommen haben. Eltern, die an dieser Schulbuchausleihe teilnehmen möchten, müssen den Antrag bis zum Stichtag 15. März 2024 abgegeben haben. - Der Anmeldezeitraum für die Teilnahme gegen Gebühr folgt später, nämlich vom
17.05. bis 17.06.2024. Die dazu erforderlichen Freischaltcodes werden in den Schulen bis
spätestens 16. Mai 2024 an alle Schülerinnen und Schüler verteilt.
Informationen: Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld, Luxemburger Straße 6, 54687 Arzfeld
Claudia Zimmer, Tel. 06550 974-106 , E-Mail claudia.zimmer@vg-arzfeld.de